Hilfsnavigation

Fahrzeug nach Frankreich überführen


Zuständige Behörde / Person:
Kfz.-Zulassungsbehörde
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon:
0781 805-1225

Telefax:
0781 805-9508

E-Mail:




Kauf bzw. Abmeldung eines Fahrzeuges in Deutschland
Überführung und Anmeldung in Frankreich

1. Abmeldung des Fahrzeuges in Deutschland
Zur Abmeldung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Das amtliche deutsche Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw.Original-Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw.Original-Fahrzeugschein

2. Erwerb eines deutschen Ausfuhrkennzeichens
Dieses Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie unter den folgenden Voraussetzungen bei den Kfz.-Zulassungsbehörden der Landratsämter oder der Stadtkreise:

  • Vorlage des Ausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung des Antragstellers
  • Persönliche Vorsprache oder Vollmacht
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Vorlage einer Versicherungsdeckungskarte (3-fach) speziell für Ausfuhrkennzeichen
  • Gültiger HU- und AU-Nachweis für die Dauer der Zuteilung
  • Vorführpflicht des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde zwecks der Identifizierung

Nur mit diesem Ausfuhrkennzeichen dürfen Sie für die Dauer seiner Gültigkeit während der Zeit der Abmeldung bis zur abgeschlossenen Ummeldung in Deutschland und Frankreich fahren.
Auch die ordnungsgemäße Versicherung Ihres Fahrzeugs ist mit dem Ausfuhrkennzeichen am besten sichergestellt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer von bis zu 3 Monaten steuerfrei erhalten.

Achtung:
Wenn Sie mit entstempelten deutschen Kennzeichen oder mit nachgemachten deutschen Kennzeichen auf französischer Grundplatine am Straßenverkehr teilnehmen, machen Sie sich strafbar und fahren auch ohne Versicherungsschutz!

3. Zulassung in Frankreich
Das Fahrzeug müssen Sie beim „service des immatriculations“ der zuständigen „Préfecture“ oder „Sous-Préfecture“ zur Zulassung anmelden.

Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und entwerteten Fahrzeugschein
  • Kaufvertrag und Meldebestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über eine höchstens 6 Monate alte technische Überprüfung des Fahrzeugs durch eine französische Werkstatt (attestation de contrôle technique) wenn das Fahrzeug älter als 4 Jahre ist
  • Ausgefülltes Formular des Zulassungsantrags (CERFA, n°10672)
  • EG-Typgenehmigung/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (certificat de conformité européen). Falls Sie keine solche Bescheinigung haben, müssen Sie sich an die Préfecture wenden, um die dann erforderlichen Schritte vorzunehmen
  • Bescheinigung über den Erwerb eines Kraftfahrzeuges (certificat d´acquisition d´un véhicule á moteur) von der zuständigen französischen Steuerbehörde (centre des impôts)

Ansprechpartner der deutsch-französischen Kontaktgruppe für evtl. weitere Fragen:
H. Benz, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Ortenaukreis,
Tel.: 0781/805-1368
H. Faast, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Emmendingen,
Tel.:07641/451350
H. Speigler, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Lörrach,
Tel.: 07621/410491
Préfecture du Haut-Rhin, Colmar,
Tel.: 0033/389292111
H. Neunreuther, Préfecture de la Région Alsace, Strasbourg,
Tel.: 0033/388216162


Zurück | Zum Seitenanfang | Drucken | Anfahrt | Öffnungszeiten