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1. Abmeldung des Fahrzeuges in Deutschland
Zur Abmeldung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
2. Erwerb eines deutschen Ausfuhrkennzeichens
Dieses Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie unter den folgenden Voraussetzungen bei den Kfz.-Zulassungsbehörden der Landratsämter oder der Stadtkreise:
Nur mit diesem Ausfuhrkennzeichen dürfen Sie für die Dauer seiner Gültigkeit während der Zeit der Abmeldung bis zur abgeschlossenen Ummeldung in Deutschland und Frankreich fahren.
Auch die ordnungsgemäße Versicherung Ihres Fahrzeugs ist mit dem Ausfuhrkennzeichen am besten sichergestellt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer von bis zu 3 Monaten steuerfrei erhalten.
Achtung:
Wenn Sie mit entstempelten deutschen Kennzeichen oder mit nachgemachten deutschen Kennzeichen auf französischer Grundplatine am Straßenverkehr teilnehmen, machen Sie sich strafbar und fahren auch ohne Versicherungsschutz!
3. Zulassung in Frankreich
Das Fahrzeug müssen Sie beim „service des immatriculations“ der zuständigen „Préfecture“ oder „Sous-Préfecture“ zur Zulassung anmelden.
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:
Ansprechpartner der deutsch-französischen Kontaktgruppe für evtl. weitere Fragen:
H. Benz, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Ortenaukreis,
Tel.: 0781/805-1368
H. Faast, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Emmendingen,
Tel.:07641/451350
H. Speigler, Leiter der Kfz.-Zulassungsbehörde Landratsamt Lörrach,
Tel.: 07621/410491
Préfecture du Haut-Rhin, Colmar,
Tel.: 0033/389292111
H. Neunreuther, Préfecture de la Région Alsace, Strasbourg,
Tel.: 0033/388216162